Frage zur Fragestunde in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 20.12.2018
Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,
am 23.04.2018 hat OB Grabe-Bolz in der Haupt- und Finanzausschusssitzung angekündigt, dass der Magistrat gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen zur Bürgerbeteiligungssatzung vor dem Kasseler Verwaltungsgerichtshof in Berufung gehen wolle. Dies hat aber das Gießener Verwaltungsgericht nicht zugelassen. Daher wollte der Magistrat die Zulassung der Berufung beantragen.
Gem. § 30 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Gießen frage ich den Magistrat:
Hat der Magistrat die Zulassung der Berufung beantragt, und gibt es dazu ggf. bereits eine Entscheidung?
Zusatzfrage 1:
Falls die Berufung zugelassen wurde, ist diese bereits erfolgt?
Zusatzfrage 2:
Wann ist ggf. – falls die Berufung zugelassen wurde – mit einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes zu rechnen?