Antrag: Verkehrsproblematik Bebauungsplan "Alter Flughafen III"
Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat anlässlich der Beschlussfassung über den Bebauungsplan ‚Alter Flughafen III‘ zur Vermeidung von zusätzlichen verkehrlichen Belastungen für die Wohnbevölkerung des Ortsteils Gießen-Rödgen insbesondere folgende Maßnahmen mit den zuständigen Behörden zu beraten und sich für deren Umsetzung einzusetzen:
- Anbringung eines Hinweisschildes an der A 5, Ausfahrt Reiskirchen/Reiskirchener Dreieck mit der Anzeige der Direktroute über die B 49, zur K 22 / L 3126 und zum Industriegebiet ‚Am Alten Flughafen‘.
- Mit dem Landkreis Gießen sind Verhandlungen zu führen, um die K 22 spätestens 2022 zwischen der B 49 und L 3126 zu sanieren und mit einer Krötenuntertunnelung zu versehen.
- Mit dem Landkreis Gießen, Hessen-Mobil und der Bahn sind Gespräche zur Umgestaltung des Knotenpunktes L 3126, K 22 und dem Bahnübergang zu führen. Hierbei sollte auch eine Änderung der Vorfahrtsregelung (L 3126 aus Richtung Rödgen) geprüft werden.
- Im Zuge der genannten Maßnahmen ist darüber hinaus zu prüfen, ob und ab wann die Ortsdurchfahrt Rödgen für Fahrzeuge über 10 t gesperrt werden kann. Gleiches gilt für die Prüfung einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h in der Ortsdurchfahrt Rödgen.
- 2019 und spätestens ein Jahr nach Inbetriebnahme des Logistikzentrums AAFH sind Lärmmessungen sowie Verkehrszählungen in der Ortsdurchfahrt Rödgen durchzuführen.
- In Ergänzung der vorgenannten Maßnahmen sollte im Zusammenwirken der Stadt mit dem Landkreis Gießen und Hessen-Mobil längerfristig die Erstellung eines Generalverkehrsplanes, der die Bebauungspläne ‚Am Alten Flughafen I – III‘ sowie den Bereich des ehemaligen Motorpool-Geländes umfasst und auch den Verkehr weiträumig über die Grenzen der Stadt Gießen hinaus berücksichtigt, verfolgt werden.