• Zäsur bei Freien Wählern

    Der langjährige Fraktionsvorsitzende und Stadtrat Johannes Zippel schließt das Kapitel Stadtpolitik ab und verlässt die Stadtregierung. Für ihn rückt der bisherige Fraktionsvorsitzende Heiner Geißler in den ehrenamtlichen Magistrat nach, die Fraktion führt künftig Günter Helmchen.
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  • Pressemitteilung zur Klimaneutralität bis 2035 in Gießen

    Jeder redet über die Klimaveränderungen und den daraus resultierenden Veränderungen, die jeden Einzelnen von uns treffen wird. Ob allerdings die von der Stadtverordnetenversammlung getroffene Entscheidung für ein klimaneutrales Gießen bis 2035 realisierbar ist, bleibt mehr als fraglich, so der FW-Stadtverbandsvorsitzende Johannes Zippel.
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  • Pressemitteilung zum Anlagenring in Gießen

    Eine Mehrheit von SPD, Grünen und Linken beschließt ohne jegliche Vorprüfung einen Antrag, der bereits in 6 Monaten versuchsweise den Anlagenring um 2 Autospuren für den Radverkehr verschmälern soll. Hier wird aus ideologischen Gründen ein Verkehrsversuch gestartet, der ohne jegliche fundierte Vorplanung, ohne Verkehrszählung, und ohne Berücksichtigung des Öffentlichen Nahverkehrs auf dem Anlagenring, durchgeführt werden soll. Dies ist von SPD, Grünen und Linken ein verantwortungsloses Handeln.
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Änderungsantrag zu Aufhebung der Straßenbeitragssatzung Drucksache Stv/1351/2018

  1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Aufhebung der seit dem 05.12.2001 gültigen Straßenbeitragssatzung. Der Magistrat wird aufgefordert, sämtliche notwendigen rechtlichen und verfahrenstechnischen Schritte zu veranlassen, damit die Satzung zum nächstmöglichen Zeitpunkt unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die Haushaltsplanung aufgehoben werden kann.
  2. Der Magistrat der Stadt Gießen wird gebeten, unverzüglich – sofern notwendig – alternative Möglichkeiten der Finanzierung für die Sanierung der Straßen zu prüfen.
  3. Keine Straßenbaumaßnahme zu beginnen, die unter die Regelung der derzeit gültigen Straßenbeitragssatzung fallen würde bzw. die mittels derzeit gültiger Straßenbeitragssatzung abzurechnen wäre, bevor die Straßenbeitragssatzung nicht außer Kraft gesetzt wurde.

Begründung:

Die Pflicht zur Erhebung von Straßenbeiträgen ist durch den Hessischen Landtag aufgehoben worden. Danach können die Kommunen selbst entscheiden, ob sie für Bau- und Sanierungs-maßnahmen Geld von ihren Einwohnern kassieren. Daher gibt es keinen Zwang mehr zur Erhebung von Straßenbeiträgen. Außerdem beteiligt sich das Land Hessen bei Einführung von wiederkehrenden Straßenbeiträgen mit einem einmaligen pauschalierten Kostenausgleich pro Abrechnungsgebiet.

Alternativ ist auch eine Erhöhung anderer durch die Stadt erhobenen Gebühren zur Deckung der durch die Anlieger bisher zu tragenden Kosten möglich. Damit wäre jeder Einwohner der Stadt Gießen an den Kosten für den Bau oder die Sanierung von Straßen beteiligt. Dies ist auch deshalb gerecht, weil alle Verkehrsteilnehmer auch alle Straßen benutzen, und nicht nur die jeweiligen Anlieger an ihrer Straße.

Aufgrund meist fehlender Finanzmittel der Stadt wird die Sanierung einer Straße so lange hinausgeschoben bis eine grundhafte Sanierung einer Straße unumgänglich ist. Dadurch werden Kosten unnötig erhöht, und dies bedeutet dann prozentual Mehrkosten für die Anlieger nach der bisherigen Straßenbeitragssatzung. Diese Ungerechtigkeit muss aufhören.

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FW FREIE WÄHLER Stadtverband Gießen
Friedrich-Ebert-Str. 31
35394 Gießen
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